FAQ

Wie können wir Ihnen helfen?

Die häufigsten Fragen an uns

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der häufigsten Fragen die uns im Alltag gestellt werden.
Selbstverständlich können Sie uns auch jederzeit direkt kontaktieren.

Anschaffung:

Eine Registrierkassenpflicht gibt es nicht, aber die Arbeit mit einer digitalen Kasse ist deutlich einfacher und hilft Ihnen im Alltag bei vielen Vorgängen. Im Gegensatz zur Registrierkasse erfolgt bei der Arbeit mit einer offenen Ladenkasse (Bargeldfach) die gesamte Kassenführung handschriftlich und ist somit wesentlich umständlicher.

Eine moderne Systemkasse startet je nach Anbindungen und Zubehör bei ca. 3500 €. Wem das zu viel ist, der kann sein Kassensystem bei uns auch bequem mieten, leasen oder finanzieren.
Für kleinere Betriebe bieten wir außerdem vereinfachte, aber trotzdem gesetzeskonforme Registrierkassen an. Diese beginnen dann bei einem Preis von ca. 590 €.
Für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot können Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Bei dieser Frage kann Ihnen unser Abfragetool auf der Startseite helfen. Dort können Sie sich spielerisch über unsere Produkte informieren und zugleich Ihren Bedarf ermitteln. Nach Abschluss der Abfrage nehmen wir gerne Kontakt mit Ihnen auf und beraten Sie ausführlich und spezifisch. Sollten Sie direkt ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, so können Sie selbstverständlich auch persönlichen Kontakt mit uns aufnehmen. Die Beratung ist dabei für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihr Kassensystem nicht nur zu kaufen, sondern auch zu leasen, zu finanzieren oder sogar zu mieten. Für die genauen Konditionen bitten wir Sie Kontakt mit uns aufzunehmen.

  • Elektronische Registrierkassen
  • PC Kassen
  • Handelsspezifische POS-(Point-of-Sale) Kassensysteme
  • iPad-Kassensysteme
  • Kassen-Apps für Smartphone und iPod

Ja, denn dank der Vectron Mobile App ist dies sowohl für Android also auch für iOS Geräte möglich. Das Gleiche gilt für Tablets. Sollten Sie Interesse an einer mobilen Kasse bzw. der notwendigen Software haben, so können Sie uns gerne jederzeit auch zu diesem Thema kontaktieren.

Zuerst sollte die Abkürzung DFKA einmal erläutert werden. DFKA steht für den „Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im baren und bargeldlosen Zahlungsverkehr“ und ist als eingetragener Verein tätig.

Der DFKA e. V. ist der einzige bundesweit organisierte Berufsverband für Unternehmen rund um die Kassenwirtschaft. Er vertritt dabei die Interessen seiner Mitglieder und der Fachbranche gegenüber der Politik, Verwaltung, Verbände und Institutionen sowie der Öffentlichkeit. Als Interessenverband führt er bundesweit den Dialog mit den Verantwortlichen in Parlamenten und Regierungen und gibt somit Impulse für politische Entscheidungen. Der DFKA ist darüber hinaus in die Verbändeliste des deutschen Bundestages eingetragen.

Darüber hinaus bietet der DFKA jedes Jahr zwei Informationsveranstaltungen an, zu denen Mitglieder und weitere Interessenten der Branche gerne eingeladen sind. Das Ziel dieser Veranstaltungen und aller Aktivitäten des DFKA ist es in Abstimmung mit dem Gesetzgeber eine zertifizierte Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zu ermöglichen.

Auch Sie möchten von den Vorteilen profitieren?

Kontaktieren Sie hierzu einfach den DFKA e. V. direkt oder gerne auch uns.

Anbindungen:

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit verschiedenste Hotelprogramme mit Ihrem Vectron Kassensystem zu verbinden. Beispiele für kompatible Anbieter sind Ibelsa, Protel, Oracle, Hotline, HS3, Mews, Mancloud, Sihot, Velox uvm. Sollten Sie die Software eines anderen Anbieters verwenden, so bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten, um die Kompatibilität mit einer Vectron Kasse zu überprüfen.

Grundsätzlich kann jedes aktuelle Vectron Kassensystem mit einer Schankanlage oder Kaffeemaschine verbunden werden. Für die genaue Vorgehensweise und die Kompatibilität Ihrer Schankanlage oder Kaffeemaschine können Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.

Ja, EC-Geräte von verschiedenen Anbietern können mit Ihrer Vectron Kasse verbunden werden. Dank der Verwendung eines Skripts können Sie die Buchungen sogar direkt an das EC-Gerät und wieder zurück an die Kasse senden und das ohne den Betrag bei jedem Vorgang händisch in das Kartenzahlgerät eingeben zu müssen. Sollten Sie noch kein EC-Gerät besitzen, können Sie dieses auch direkt über uns beziehen, um alle Geräte aus einer Hand zu erhalten. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen rund um das Thema EC-Zahlung.

Durch das Küchenmonitoring können Bestellungen beispielsweise direkt von Ihrer mobilen Kasse des Kellners in die Küche gelangen und dort bereits nach wenigen Sekunden zubereitet werden. Dank des Touch-Monitors, welcher in verschiedenen Größen erhältlich ist, bleiben alle Bestellungen, Umbestellungen und Sonderwünsche Ihrer Gäste strukturiert. Verlorene Bons und untergegangene Bestellungen gehören somit der Vergangenheit an. Durch übersichtliche, tischübergreifende Artikellisten behält auch der Koch stets den Überblick über alle Gerichte. Hierdurch kehrt nicht nur allgemein Ruhe im Betrieb ein, sondern auch die Wartezeit des Kunden verringert sich enorm.

Sie sind sich nicht sicher, ob ein Küchenmonitor bei Ihnen Platz hat?

Kein Problem, kontaktieren Sie uns gerne und wir finden die für Sie am besten passendste Lösung.

Durch das Vectron Digitalpaket decken Sie mehrerer Vorteile mit nur einem Produkt ab.

Enthalten sind beispielsweise:

  • Die Anbindung zum DATEV Kassenarchiv online
  • Die Reporting App zur Auswertung Ihrer Umsätze per Smartphone
  • Dem Vectron Digitalbon durch den Sie Ihrem Kunden den Kassenbon per QR Code zur Verfügung stellen
  • Den Vectron POS Updates, damit ihr Kassensystem immer auf dem neusten Stand ist
  • Dem Vectron Kassen BackUp, damit keine Ihrer Daten mehr verloren gehen
  • Der digitalen Speisenkarte, die Ihr Kunde per QR Code scannen kann

    und vielen weiteren Vorteilen.
    Mehr dazu erfahren Sie hier.

TSE (Technische Sicherheitseinrichtung):

TSE = Technische Sicherheitseinrichtung: Mit der Bezeichnung „TSE Kasse“ spricht man von einem Kassensystem, dass den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung entspricht. Dies bedeutet, dass an der Kasse eine Technischer Sicherheitseinrichtung installiert wurde und alle Buchungen der Kasse zusätzlich durch die TSE verschlüsselt und gespeichert werden.

Jedes deutsche Unternehmen, dass eine elektronische Registrierkasse verwendet muss eine zertifizierte TSE(=Technische Sicherheitseinrichtung) verwenden. Dies beinhaltet alle Kassen mit eigener Software und eigenem Betriebssystem, sowie alle PC- und App-Kassensysteme, die auf Smartphones oder Tablets verwendet werden. Eine TSE ist also auf dem deutschen Markt unumgänglich.

Der Betreuungsvertrag für die TSE umfasst:

  • Problembehandlung zur TSE via Fernwartung (Mo–Fr 9.00 bis 13.00 Uhr und Mo-Do 14.00 – 17.30 Uhr, Fr 14.00 – 16.00 Uhr)
  • Notfallbehandlung zur TSE telefonisch von Montag – Sonntag von 5-23 Uhr
  • Eine technische Sicherheitseinrichtung mit einem 5 Jahres Zertifikat, welche sofort in das Eigentum des Kunden übergeht. Der Kunde bezieht danach eine neue TSE Hardware gemäß des Vertrages.
  • DynDNS Nutzung inklusive (verbindet das Kassensystem mit dem Commander im Büro)

Service und Verträge:

Die Support-Flatrate umfasst:

  • Fernwartung (TeamViewer) und Telefonate zu Fragen des täglichen Bedarfs (Mo-Fr 9:00 bis 13:00 Uhr und Mo-Do 14:00 bis 17:30 Uhr, Fr 14:00 bis 16:00 Uhr)
  • Ausgenommen sind BonVito Support und Umprogrammierungen (z.B. neue Speisenkarte, Umzug Vectron Commander)
  • Notfallbehandlung telefonisch rund um die Uhr
  • Keine Zuschläge bei Einsätzen an Wochenenden / Feiertagen und außerhalb der Geschäftszeiten
  • Bei Reparaturen an Ihrem Kassensystem werden Leihgeräte kostenlos zur Verfügung gestellt
  • DynDNS Nutzung inklusive (verbindet das Kassensystem mit dem Commander im Büro)

Die Reparatur des im Vertrag aufgeführten Kassensystems erfolgt im Einzelfall aufgrund telefonischer oder schriftlicher Anforderung des
Auftraggebers. Auf Anforderung werden Funktionsstörungen am Kassensystem bzw. Zubehör oder Peripherie beseitigt.

Folgende Arbeiten sind enthalten:

  • Alle Arbeitsleistungen und Fahrtkosten
  • Ersatzteile
  • Leihmaschinenbereitstellung im Notfall
  • Vor-Ort-Service, Fernwartung, Telefonsupport

 

Von den Serviceleistungen nicht umfasst und gegen gesonderte Berechnung durchgeführt werden:

  • Infolge unsachgemäßer Behandlung des Kassensystems oder infolge anderer, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen, wie z. B. höhere Gewalt, Diebstahl, Blitzeinschlag, Feuer, Wasser sowie fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftraggebers oder Dritter, sind Reparaturen, Ersatzteile, Ersatzteil-Lieferungen oder erhöhter Serviceaufwand ausgeschlossen; ferner die Inanspruchnahme des Kundendienstes, ohne dass eine Instandsetzungsmaßnahme erforderlich ist.
  • Änderungswünsche des Auftraggebers
  • Nach -, bzw. Zweiteinweisungen

Der Betreuungsvertrag für die TSE umfasst:

  • Problembehandlung zur TSE via Fernwartung (Mo–Fr 9.00 bis 13.00 Uhr und Mo-Do 14.00 – 17.30 Uhr, Fr 14.00 – 16.00 Uhr)
  • Notfallbehandlung zur TSE telefonisch von Montag – Sonntag von 5-23 Uhr
  • Eine technische Sicherheitseinrichtung mit einem 5 Jahres Zertifikat, welche sofort in das Eigentum des Kunden übergeht. Der Kunde bezieht danach eine neue TSE Hardware gemäß des Vertrages.
  • DynDNS Nutzung inklusive (verbindet das Kassensystem mit dem Commander im Büro)

Ja, allerdings muss die Kündigung schriftlich, entweder per Post oder per E-Mail erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Technische Sicherheitseinrichtung mit allen gesammelten Daten bei der Kündigung des Vertrags zwingend abgelöst werden muss, da Sie dem Finanzamt gegenüber in der Nachweispflicht über die Umsätze der letzten 10 Jahre stehen.

Folgende Bedingungen aus dem Vertrag sind bei der Kündigung zu berücksichtigen:

  • Die Grundlaufzeit beträgt 24 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, falls der Vertrag nicht rechtzeitig, spätestens
    3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt wird.
  • Im Falle einer Kündigung des Betreuungsvertrages gemäß den oben genannten Bedingungen und wenn es sich nicht um eine Geschäftsaufgabe oder Insolvenz handelt, fallen nach 24 Monaten 195,- € und nach 48 Monaten 95,- € Bearbeitungsgebühren einmalig an.
  • Im Falle einer Geschäftsaufgabe oder Insolvenz wird der Vertrag unabhängig der oben genannten Bedingungen aufgehoben. Es fällt eine einmalige Bearbeitungspauschale von 95,- € ab Jahr 2 an. Im 1.Jahr liegt die Bearbeitungsgebühr bei 195,- €. Die Geschäftsaufgabe ist in diesem Fall durch eine Gewerbeabmeldung nachzuweisen.

 

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Gerne beantworten wir Sie Ihnen persönlich.

Rufen Sie uns hierfür einfach an, nutzen Sie unser Kontaktformular

oder senden Sie eine E-Mail an info@kassensysteme-geiger.de

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ÖFFNUNGSZEITEN

Mo-Do 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

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Kostenpflichtiger Notdienst:

+49(0)171 8533 682*

*Bitte beachten Sie, dass Anrufe auf dem Notfalltelefon nur für Kunden mit Supportvertrag kostenfrei sind.

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Wir sind gerne für Sie da und helfen Ihnen per Fernwartung. Laden Sie hierfür einfach das Programm “TeamViewer” herunter und teilen Sie uns Ihre dort angezeigte ID und Ihr Passwort mit. So können wir Ihnen schnell und effizient, unter Einsicht Ihres Bildschirms, helfen.

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… und dazu brauchen wir Dich!
Seit mehr als 45 Jahren sind wir Kassenprofi für Gastronomie, Hotellerie, Bäckereien und weitere Branchen in ganz Deutschland.
Zur Unterstützung unseres tatkräftigen Teams suchen wir zum Ausbildungsstart Herbst 2023 eine(n)

Auszubildende(n) zum Kaufmann für IT-Systemmanagement (m/w/d)

Du lernst bei uns:

  • Vorbereitung und Programmierung der Kassen Hard- und Software
  • Installation und Schulung bei unseren Kunden vor Ort
  • Betreuung unserer Kunden sowohl telefonisch als auch per Fernwartung nach entsprechendem Lernfortschritt
  • Reparatur von Hardware in unserer eigenen Werkstatt
  • Einrichten von lokalen Netzwerken
  • Kaufmännische Tätigkeiten: Unterstützung bei der Lagerverwaltung, Buchhaltung, Angebotserstellung, Vertragsabwicklung und der Projektplanung
  • Einblick in Vertrieb und Kundenberatung

Und das solltest Du mitbringen:

  • Mindestens Mittlere Reife oder vergleichbarer Abschluss mit gutem Ergebnis
  • Begeisterung an IT, insbesondere an Netzwerken
  • Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick (z. B. Hardwarekomponenten einbauen)
  • Erste Kenntnisse mit MS Office – vorteilhaft
  • Führerschein Klasse B von Vorteil bzw. mit 18 Jahren Bereitschaft
  • Spaß daran, komplexe Problemstellungen zu lösen
  • Eigeninitiative und selbstständige Arbeitsweise
  • Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit sind für Dich selbstverständlich

Wir bieten Dir ein angenehmes und freundliches Arbeitsklima in einem jungen und motivierten Team. Eine leistungsgerechte Ausbildungsvergütung über IHK-Tarifempfehlung, sowie Freiraum für deine persönliche Entwicklung sind bei uns selbstverständlich. Bei Deinen Aufgaben wirst Du durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen ideal unterstützt.
Wir freuen uns auf Deine aussagekräftige Bewerbung.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Schicke Deine Bewerbung an:


Kassensysteme Geiger GmbH & Co. KG

Christoph Bogner Dr.-August-Einsele-Ring 15 – 82418 Murnau

oder per E-Mail an cb@kassensysteme-geiger.de

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